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Okt 17, 2019

Gesetzesentwurf zum Klimapaket


Seit einigen Tagen gibt es einen Gesetzesentwurf zum Klimapaket der Bundesregierung vom 20.09.2019. Wie vermutet wird es wohl nicht zum kompletten Öl-Heizungsverbot kommen.

Kategorie: Alle News
Erstellt von: Joerg Engler

 

Als erstes ist natürlich zu erwähnen, dass es sich hierbei bis jetzt nur um einen Entwurf handeln, welcher erst noch den normalen Lauf durch Bundestag und Bundesrat hinter sich bringen muss. Dennoch kann man sagen, dass es das Verbot der Ölheizung als solches wohl nicht geben wird.

Der Entwurf sieht folgendes vor:

  1. Der Austausch gegen eine moderne Öl-Brennwert-Anlage wird bis Ende 2019 weiterhin staatlich gefördert. Maßgeblich für die Förderung ist das Datum des Antrags, nicht das tatsächliche Einbaudatum. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder der noch in diesem Jahr den Antrag stellt auch eine Förderung erhalten kann. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag vor einer Auftragserteilung gestellt wird!
  2. Die Förderfähigkeit ist ab 2020 nur noch in Verbindung mit dem Einsatz erneuerbarer Energien gegeben. Als Einzelsanierungsmaßnahme, also dem einfachen Austausch des Wärmeerzeugers, ist der Einbau einer Ölheizung noch bis Ende 2025 weiterhin erlaubt. Es wird jedoch keine Förderung mehr geben.
  3. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer Energien voraussichtlich zur Pflicht beim Einbau einer neuen Ölheizung. Hier darf noch spekuliert werden, ob es unter Umständen auch Ausnahmeregelungen geben wird, die es erlauben auch ohne regenerativen Anteil eine neue Ölheizung zu installieren. Möglich wäre dies bei einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Integration der erneuerbaren Energien.
  4. Eine generelle Austauschpflicht für Ölheizungen ist nicht geplant. Wenn sie schon eine Ölheizung haben oder bis Ende 2025 einbauen lassen, kann diese auch weiterhin betrieben werden.